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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,15992
LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15992)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2007 - L 20 B 906/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15992)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2007 - L 20 B 906/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Ansprüche eines einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft; Finanzierung von unangemessen hohen Unterkunftskosten zur Erhaltung des Wohneigentums; Anerkennung von höheren Kosten für Unterkunft und Heizung innerhalb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07
    Einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können deshalb nicht mit einer eigenen Klage bzw. einem Antrag die Ansprüche aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verfolgen (BSG, Urteil vom 07. November 2006 B 7 b AS 18/06 R juris).

    Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 07. November 2006, B 7 b AS 18/06 R, juris).

    Sofern das Kindergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts des betroffenen Kindes nicht benötigt wird, ist es ggf. anteilig als Einkommen der Eltern bzw. des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 07. November 2006, a. a. O.).

    Verfassungsrechtliche oder sonstige Bedenken gegen das Regelungskonzept des § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II, das zu wählen in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers lag, sind nicht erkennbar (vgl. BSG, Urteile v. 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - Rn. 25 und vom 23. November 2006 B 11 b AS 1/06 R Rn. 33, jeweils veröffentlicht in juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07
    Auch bei Eigenheimbewohnern sind bei der Übernahme der Unterkunftskosten durch den Grundsicherungsträger die konkreten Bedingungen des örtlichen Mietwohnungsmarktes ausschlaggebend (BSG, Urteil vom 07. November 2006 B 7 b AS 2/05 R - Juris).

    § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist eine rein vermögensrechtliche Schutzvorschrift gegenüber einem Verwertungsbegehren des Grundsicherungsträgers (BSG, Urteil vom 07. November 2006, B 7 b AS 2/05 R, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - L 5 B 1101/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07
    Unangemessen hohe Unterkunftskosten, auch wenn sie zur Erhaltung des Wohnungseigentums dienen, müssen von dem Hilfeträger auf Dauer nicht finanziert werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2007 L 5 B 1101/06 AS ER , juris).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2007 - L 20 B 906/07
    Verfassungsrechtliche oder sonstige Bedenken gegen das Regelungskonzept des § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II, das zu wählen in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers lag, sind nicht erkennbar (vgl. BSG, Urteile v. 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - Rn. 25 und vom 23. November 2006 B 11 b AS 1/06 R Rn. 33, jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2007 - L 13 AS 125/07

    Angemessenheit von Kosten der Unterkunft für Bewohner von Eigenheimen; Anwendung

    Ob dieser Ansicht - die im vom BSG entschiedenen Fall nicht von Bedeutung war - zutreffend ist, muss hier deswegen nicht entschieden werden, weil die Antragsteller ausdrücklich ihr Begehren lediglich auf die Heizungskosten beschränkt haben (vgl. für die unterschiedliche Bewertung von Eigentümern und Mietern: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juni 2006 - L 7 AS 443/05 ER - einerseits; andererseits für den ausschließlichen Maßstab der Angemessenheit allein nach dem Mietmarkt: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2006 - L 8 AS 409/05 ER - und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2007 - L 20 B 906/07 AS ER -).
  • LSG Thüringen, 04.09.2008 - L 9 AS 728/08

    Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Zumutbarkeit eines

    Im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung bei § 22 SGB II ist eine Privilegierung von Eigentümern gegenüber Vermietern nicht zu rechtfertigen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. November 2006 - Az.: B 7 b AS 2/05 R und Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2007 - Az.: L 20 B 906/07 AS ER, beide nach juris).

    Vielmehr ermöglicht § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II (lediglich), dass die Eigentumswohnung der Beschwerdeführer nicht vorrangig als Vermögen zur Abwendung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt werden muss und bewirkt, dass ihnen überhaupt erst Leistungen gewährt werden können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2007, a.a.O., und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2006 - Az.: L 9 B 99/05 AS ER, nach juris).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2008 - L 8 B 187/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Nach der Gegenauffassung gilt: Es ist eine im Rahmen der Angemessenheitsprüfung bei § 22 Abs. 1 SGB auf die Angemessenheit der Kosten von der Größe nach angemessenen Mietwohnungen abzustellen (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. August 2007 - L 20 B 906/07 AS -, Juris; ebenso Bayerisches LSG, Urt. vom 13. April 2007 - L 7 AS 192/06 -, Juris, nicht rechtskräftig; beide zu Unrecht unter Berufung auf BSG, Urt. vom 07. November 2006 - B 7b AS 2/05 R -, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2008 - L 5 B 2240/07

    Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen; selbstgenutztes Eigenheim; unangemessen

    Aus dem Umstand, dass die Antragstellerin nicht verpflichtet ist, die Immobilie zur Abwendung ihrer Bedürftigkeit zu verwerten, folgt jedoch nicht, dass der Leistungsträger die zur Erhaltung des Grundvermögens notwendigen Aufwendungen in voller Höhe und auf Dauer übernehmen muss (vgl. den Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Januar 2007, L 5 B 1101/06 AS ER, sowie des 20. Senats dieses Gerichts vom 3. August 2007, L 20 B 906/07 AS ER, beide zitiert nach juris; ebenso Berlit, a.a.O., Rdnr. 30 zu § 22 m.w.N.).
  • SG Lüneburg, 17.11.2008 - S 25 AS 1615/08

    6 Monate; 6-Monats-Zeitraum; angemessene Größe; angemessene Heizkosten;

    Ob dieser Ansicht - die im vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall nicht von Bedeutung war - zutreffend ist, muss hier deswegen nicht entschieden werden, weil der Antragsteller lediglich die Übernahme von Heizkosten streitet (vgl. für die unterschiedliche Bewertung von Eigentümern und Mietern: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. Juni 2006, - L 7 AS 443/05 ER einerseits; andererseits für den ausschließlichen Maßstab der Angemessenheit allein nach dem Mietmarkt: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Januar 2006, - L 8 AS 409/05 ER sowie Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. August 2007, - L 20 B 906/07 AS ER).
  • SG Stade, 23.11.2007 - S 17 AS 423/07

    Zuerkennung höherer Unterkunftskosten im Falle selbstbewohnten Eigentums bei

    Die Gewährung höherer Leistungen im Rahmen von § 22 SGB II zum Unterhalt des Wohneigentums würde dazu führen, dass eine doppelte Privilegierung von Wohneigentümern gegenüber Hilfebedürftigen, die nicht über Immobilieneigentum verfügen, eintritt, die jedoch nicht zu rechtfertigen ist (vgl BSG, Urt v 7. Nov 2006 - L 7b AS 2/05 R -, dort Rn 24; SG Dortmund, Urt v 5. März 2007 - S 29 AS 498/05 - vgl LSG Hessen, LSG Baden-Württemberg, Beschl v 26. Juli 2006 - L 13 AS 1620/06 ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl v 11. Jan 2006 - L 8 AS 409/05 ER - Hessisches LSG, Beschl v 20. Nov 2006 - L 9 AS 236/06 ER - LSB Berlin-Brandenburg, Beschl v 3. Aug 2007 - L 20 B 906/07 AS ER -).
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